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Ist für die Einigung über die Entstehung eines dinglichen Vorkaufsrechts die notarielle Beurkundung erforderlich?
Ja, obwohl eine mit § 925 BGB vergleichbare Regelung für das dingliche Vorkaufsrecht fehlt, ist nach ganz herrschender Meinung eine notarielle Beurkundung gem. § 311b I 1 BGB erforderlich.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010