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Was sind die Mindestanforderungen an den Programminhalt für konzessionierte Sender (Radio und TV)?
- Grundrechte müssen beachtet werden
- Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen den Tatsachen entsprechen. Publikum muss sich eigene Meinung bilden können. Ansichten/Kommentare müssen erkennbar sein.
- Sendungen dürfen innere oder äussere Sicherheit des Bundes/Kantone/Wahrnehmung völkerrechtlicher Verpflichtungen nicht gefährden.
- Redaktionelle Sendungen müssen Vielfalt der Ereignisse und Ansichten zum Ausdruck bringen.
- Wird ein Versorgungsgebiet durch eine hinreichende Anzahl Programme abgedeckt, so kann die Konzessionsbehörde einen oder mehrere Veranstalter in der Konzession vom Vielfaltsgebot entbinden.
Karteninfo:
Autor: Manuela
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienlandschaft Schweiz
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: Chur
Veröffentlicht: 14.01.2013