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642) Starkstromanlagen
Elektrische Anlagen, in welchen Ströme und Spannungen auftreten können, die unter Umständen für Personen und Sachen gefährlich sind. Im Sinne der vorliegenden Norm sind dies Anlagen mit Betriebs¬strömen über 2 A oder Betriebsspannungen über 50 V AC oder 120 V DC (EleG Art. 2 Abs. 2; Schwachstromverordnung Art 3; NIN 2.2.1.57).
Tags: Register 6
Quelle: Elektroabteilung des Berufsbildungszentrum Luzern, BBZB
Quelle: Elektroabteilung des Berufsbildungszentrum Luzern, BBZB
Karteninfo:
Autor: HZ
Oberthema: Telekommunikation
Schule / Uni: Berufsbildungszentrum Bau und Gewerbe, BBZB
Ort: Luzern
Veröffentlicht: 12.05.2012