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In welchen Fällen muss eine Sondervorauszahlung geleistet werden? Wie wird diese berechnet?
Die Umsatzsteuervorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 Satz 4 UStG). Diese Frist kann nach § 46 UStDV auf Antrag um einen Monat verlängert werden. In diesem Fall ist eine Sondervorauszahlung in Höhe von einem Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr zu entrichten (§ 47 Abs. 1 UStDV, Tz. 103).
Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Steuerrecht
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014