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Mordmerkmal "grausam"
- grausam tötet, wer aufgrund einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung seinem Opfer besonders schwere körperliche oder seelische Qualen durch eine über das normale Tötungsmaß hinausgehende Schmerzzufügung bereitet
- die Grausamkeit muss ferner die mit Tötungsvorsatz vorgenommene Handlung charakterisieren
Tags: grausam
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010