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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach/Rechtslage (Verpflichtungsklage)
- grundsätzlich: letzte mündliche Verhandlung
+ Beklagter soll zu dem Zeitpunkt zur Leistung verpflichtet werden

- Ausnahme
+ Prüfungsleistungen=Zeitpunkt d. Prüfung
+ ZeitsabschnittsVA=Zeitabschnitt/Einstellung d. VA
+ in Beamtenverhältnissen=Zeitpunkt d. Entscheidung
Tags: Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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