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Bürgschaftskredit
Verstärkte Form des Personalkredites da zusätzlich zum Kreditvertrag zwischen Kreditnehmer und -geber ein Bürgschaftsvertrag zwischen Kreditgeber und Bürge abgeschlossen wird.

Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen, wenn dieser nicht leisten kann.

Für die Bürgschaft ist die Schriftform vorgeschrieben.

Grundsätzlich sind 2 Arten von Bürgschaften zu unterscheiden:
- Ausfallbürgschaft (Bürge muss erst für die Schulden aufkommen,
  wenn der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung erfolglos versuchte)
- selbstschuldnerische Bürgschaft (Kreditgeber kann den Bürgen
  sofort in Anspruch nehmen, zeitraubende und kostspielige Ver-
  suche der Zwangsvollstreckung sind nicht erforderlich)
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Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010

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