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Begriff Allgemeines Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht erfasst diejenigen Regelunge, Grundsätze, Begriffe und Rechtsinstitute, die grundsätzlich für alle Bereiche des verwaltungsrecht maßgebend sind.
Es steht in einer Wechselbeziehung zum besonderen Verwaltungsrecht das besondere Verwaltungsrecht erhält durch die Regeln, Grundsätze durchgehende Strukturen, die eine Absonderung der einzelnen Bereiche des besonderen Verwaltungsrecht verhindern.
Es steht in einer Wechselbeziehung zum besonderen Verwaltungsrecht das besondere Verwaltungsrecht erhält durch die Regeln, Grundsätze durchgehende Strukturen, die eine Absonderung der einzelnen Bereiche des besonderen Verwaltungsrecht verhindern.