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Wer ist Träger des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG?
Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts. Das Bundesverfassungsgericht hat demgegenüber eine Grundrechtsträgerschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts verneint.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010