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Gibt des Bedenken hinsichtlich des Prinzips des Vorbehalts des Gesetzes im Falle einer behördlichen Warnung?
Ja, denn behördliche Warnung sind in der Regel Realakte, die nicht auf Grundlage eines formellen Gesetzes ergehen. Der Standpunkt, dass die Rechtsgrundlage einer behördlichen Warnung eine natürliche Aufgabe der Regierung ist, die sich aus ihrer Befugnis zur Staatsleitung sowie im Rahmen der Wahrnehmung von Schutzpflichten, ergibt, ist jedoch vertretbar. Demgegenüber erklärt das Bundesverfassungsgericht in der Glykolwein- sowie in der Osho-Entscheidung, dass es sich höchstens um eine Grundrechtsbeeinträchtigung, nicht jedoch um einen Eingriff handelt, soweit der Schutzbereich eines Grundrechts im einschlägigen Fallgestaltungen überhaupt eröffnet ist.
Tags: Grundlagen
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Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010