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Was bedeutet der gesetzliche Richter?
Der gesetzliche Richter ist der aufgrund Gesetzes zuständige Richter. Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter hat Grundrechtsrang (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010