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Wie ist ein Übereignungsvertrag zu behandeln, wenn auf beiden Seiten beschränkt Geschäftsfähige stehen?
Nach den allgemeinen Regeln wäre für denjenigen, der sein Eigentum verliert, das Geschäft nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und somit schwebend unwirksam, für den Anderen lediglich rechtlich vorteilhaft und damit wirksam. Die Situation wird wegen des gesetzlichen Grundgedankens, dass beschränkt Geschäftsfähige unbedingt vor Eigentumsverlust geschützt sein sollen, dahingehend aufzulösen, dass das Geschäft schwebend unwirksam ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010