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Unterscheiden Sie Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte
Bei einem Verpflichtungsgeschäft wird eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet. Sind meistens im Schuldrecht geregelt.
Bei einem Verfügungsgeschäft wird das Recht unmittelbar übertragen, belastet geändert oder aufgehoben. Sie sind meistens im Sachenrecht geregelt.
Bei einem Verfügungsgeschäft wird das Recht unmittelbar übertragen, belastet geändert oder aufgehoben. Sie sind meistens im Sachenrecht geregelt.
Karteninfo:
Autor: @destructive_influen...
Oberthema: Recht
Thema: Recht
Schule / Uni: DHBW
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 31.05.2015