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Wie ist eine Entnahme zu bewerten?
Eine Entnahme ist grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG mit dem Teilwert zu bewerten (Tz. 276).
Entnahmen, die unmittelbar nach der Entnahme als Spende an eine begünstigte Organisation weitergeleitet werden, können nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert angesetzt werden (Tz. 277).
Entnahmen, die unmittelbar nach der Entnahme als Spende an eine begünstigte Organisation weitergeleitet werden, können nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert angesetzt werden (Tz. 277).
Tags: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Jahresabschluss
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=513881_0004&sprungmarke=RZ_276&starter=lernkarten_cc, http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=513881_0004&sprungmarke=RZ_277&starter=lernkarten_cc
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=513881_0004&sprungmarke=RZ_276&starter=lernkarten_cc, http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=513881_0004&sprungmarke=RZ_277&starter=lernkarten_cc
Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Jahresabschluss
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014