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Grundsätzlich gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Ist es dennoch zulässig, dass ein Azubi eine Vergütung in Höhe von 350 Euro erhält, während einem anderen Azubi, der den gliechen Beruf erlertn und sich im selben Lehrjahr befindet eine Vergütung von 360 Eruo ausbezahlt wird.
Prinzipiell muss immer eine angemessene Vergütung ausbezahlt werden , wobei hier die Beträge des jeweils geldenden Tarifvertrages als angemessen gelten. Eine bis zu 20% niedirigere Vergütung für den einen Azubi ist dann zulässig wenn er keinen Anspruch auf den Tarifvertrag geltend gemacht hat..
Karteninfo:
Autor: Manni
Oberthema: Industriemeister
Thema: Ausbildereignungsprüfung
Schule / Uni: BASF
Veröffentlicht: 26.07.2013