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Damit das Geschoss als Vollgeschoss betrachtet werden darf, hat man eine lichte Raumhöhe hL festgelegt, die nicht unterschritten werden darf. In der MBO und in der NbauO findet man unterschiedliche Werte für hL.
MBO: hL=2,3m
NbauO: hL=2,2m
Warum ist dieser Unterschied möglich? IN welchem kausalen Zusammenhang stehen diese Dokumente?
MBO: hL=2,3m
NbauO: hL=2,2m
Warum ist dieser Unterschied möglich? IN welchem kausalen Zusammenhang stehen diese Dokumente?
Baurecht ist Landesrecht → es gibt einen Ermessungsspielraum bei der Umsetzung der MBO
Karteninfo:
Autor: Elli
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Baukonstruktion
Schule / Uni: TU
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 22.03.2011