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Welches ist der Unterschied zwischen den Kernkompetenzen und der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes?
Der Unterschied besteht darin, dass die Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes den Ländern prinzipiell verschlossen sind, während sie in den Materien der Kernkompetenzen gesetzgeberisch tätig werden können, wenn und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht (Art. 72 Abs. 1 GG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010