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Was ist hinsichtlich des fehlenden Verschuldenserfordernisses in § 1004 BGB zu beachten?
Das Schadensersatzansprüche abgesehen von Gefährdungshaftung ein Verschulden voraussetzen, besteht die Gefahr, dass wegen des fehlenden Verschuldenserfordernisses in § 1004 und seinem Charakter als Schutzgesetz im Rahmen des § 823 II die Verschuldenserfordernisse der Schadensersatzhaftung unterlaufen werden. Es ist deshalb genau darauf zu achten, dass von § 1004 nur der Akt des Eingriffs, nicht jedoch die daraus resultierende Verletzung erfasst wird.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010