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"Fertigmeldung des Zuges" -> Wo, Wer, Wem ?
Auf dem Zuganfangsbahnhof oder auf Unterwegsbahnhöfen, auf denen sich die Zusammensetzung
oder die Fahrtrichtung des Zuges ändert, müssen Sie als Zugaufsicht
an den Fahrdienstleiter melden, dass der Zug vorbereitet ist, es sei denn, dass
der Fahrdienstleiter bereits die Zustimmung zur Abfahrt gegeben hat. In den Örtlichen
Richtlinien können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.
oder die Fahrtrichtung des Zuges ändert, müssen Sie als Zugaufsicht
an den Fahrdienstleiter melden, dass der Zug vorbereitet ist, es sei denn, dass
der Fahrdienstleiter bereits die Zustimmung zur Abfahrt gegeben hat. In den Örtlichen
Richtlinien können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.