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Welcher Inhalt hat bei amtlichen Anordnungen, VA, etc. am öffentlichen Glauben teil i.S.v. § 271 StGB?
Rsp: öffentlicher Glaube erstreckt sich nur "ob" des Erlasses, nicht auf das inhaltliche Vorliegen der Voraussetzungen.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010