Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
610
Kommt ein Anspruch aus § 823 BGB wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Fällen des § 12 BGB auch in Betracht, wenn weder Namensleugnung noch Namensanmaßung vorliegen?
Ja, der Namensschutz des § 823 BGB geht insoweit über den des § 12 BGB hinaus, als auch das unbefugte eines fremden Namens beispielsweise zu Werbezwecken in Betracht.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010