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Ist Gutgläubiger Erwerb unter Einschaltung einer Geheißperson gem. §§ 932 ff BGB möglich?
T.d.L. (-) Besitz des Veräußerers unabdingbare Voraussetzung -> § 1006 BGB, bloße Besitzverschaffungsmacht ≠ Rechtsschein
h.M. (+) dem Besitz als Rechtsscheinträger muss die Besitzverschaffungsmacht des Veräußerers gleich gestellt werden
z.B. >§ 934 II BGB
RF: Übergabe von § 929 II = § 932 I 1 BGB
h.M. (+) dem Besitz als Rechtsscheinträger muss die Besitzverschaffungsmacht des Veräußerers gleich gestellt werden
z.B. >§ 934 II BGB
RF: Übergabe von § 929 II = § 932 I 1 BGB
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010