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Definieren Sie den Terminus: föderaler Staat!
Als föderalistisch wird ein Staat bezeichnet, wenn (verfassungsrechtlich geschützte) Entscheidungs- und Handlungskompetenzen teilweise auf autonome oder teilautonome Gliedstaaten und / oder Gebietskörperschaften übertragen sind.
In diesem Sinne ist die Bundesrepublik Deutschland ein föderalistischer Staat.
Art. 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Die Länder haben nach Art. 70 Abs. 1 GG das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz dem Bund nicht ausdrücklich Gesetzgebungsbefugnisse erteilt.
Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Landesverfassung und folglich über eigene Institutionen für die Judikative, Exekutive und Legislative.
In diesem Sinne ist die Bundesrepublik Deutschland ein föderalistischer Staat.
Art. 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Die Länder haben nach Art. 70 Abs. 1 GG das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz dem Bund nicht ausdrücklich Gesetzgebungsbefugnisse erteilt.
Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Landesverfassung und folglich über eigene Institutionen für die Judikative, Exekutive und Legislative.
Karteninfo:
Autor: Zechem
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 09.04.2010