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Prüfung § 830 I 1 BGB
WICHTIG: eigenständige AGL
1. unerlaubte Handlung ohne Kausalität
h.M. auch Gefährdungstatbestände
BGH: analog auf vertragliche SchEAnspruche
a. ...
b. Vorsatz (auch bei Gefährdung)
aa. bzg. des Tatbeitrages des anderen Täters
h.M. Vorsatz bzgl. des Gesamtplans ausreichend
bb. Vorsätzliche Haupttat bei Teilnahme
h.M. (+) wg. § 26 StGB
2. Haftungsbegründende Kausalität
Beweislast: Geschädigter (der muss aber nicht die Kausalität des einzelnen Täters nachweisen)
(P) Entlastungsbeweis durch den einzelnen Täter? Lit: (+)
3. Schaden
RF: § 840 I BGB, Innenregress gem. § 254 BGB analog, nicht nach Kopfteilen, sondern nach Verantwortungsbeiträgen
1. unerlaubte Handlung ohne Kausalität
h.M. auch Gefährdungstatbestände
BGH: analog auf vertragliche SchEAnspruche
a. ...
b. Vorsatz (auch bei Gefährdung)
aa. bzg. des Tatbeitrages des anderen Täters
h.M. Vorsatz bzgl. des Gesamtplans ausreichend
bb. Vorsätzliche Haupttat bei Teilnahme
h.M. (+) wg. § 26 StGB
2. Haftungsbegründende Kausalität
Beweislast: Geschädigter (der muss aber nicht die Kausalität des einzelnen Täters nachweisen)
(P) Entlastungsbeweis durch den einzelnen Täter? Lit: (+)
3. Schaden
RF: § 840 I BGB, Innenregress gem. § 254 BGB analog, nicht nach Kopfteilen, sondern nach Verantwortungsbeiträgen
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010