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Geschäftsunfähigkeit
- alle Personen unter 7 Jahren
- Personen mit andauernder krankhafter Störung der
Geistestätigkeit
Eigene Willenserklärungen dieser Personen sind nichtig.
Ausnahme:
Beim Auftreten als Bote für den gesetzlichen Vertreter.
Denn Botengänge stellen keine eigene Willenserklärung dar.
- Personen mit andauernder krankhafter Störung der
Geistestätigkeit
Eigene Willenserklärungen dieser Personen sind nichtig.
Ausnahme:
Beim Auftreten als Bote für den gesetzlichen Vertreter.
Denn Botengänge stellen keine eigene Willenserklärung dar.
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010