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verschärfte Haftung gem. § 819 I (für die Minderjährigen)
iRd Entreicherung nach § 818 III ansprechen
hM
Eingriffskondiktionen: analog gem. 828 III; Ähnlichkeit zum Deliktsrecht; Anknüpfung über die Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen
Leistungskondiktionen: analog gem. § 166 I; Zurechnung über die Kenntnis des Vertretenen (der Eltern)
a.A.
es wird immer auf 828 III abgestellt
hM
Eingriffskondiktionen: analog gem. 828 III; Ähnlichkeit zum Deliktsrecht; Anknüpfung über die Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen
Leistungskondiktionen: analog gem. § 166 I; Zurechnung über die Kenntnis des Vertretenen (der Eltern)
a.A.
es wird immer auf 828 III abgestellt
Tags: Bereicherungsrecht
Quelle:
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