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Mordmekmal "Ermöglichungs- bzw. Verdeckungsabsicht"
- Ermöglichungsabsicht- wesentlich ist, dass es dem Täter auf der Ermöglichung einer eigenen oder fremden Straftat ankommt (dolus directus ersten Grades); sofern der Tod nicht das Mittel der Ermöglichung sein soll, reicht diesbezüglich auch dolus eventualis aus
- Verdeckungsabsicht
- die andere Straftat muss nicht notwendiger Weise tatsächlich vorliegen, es genügt, dass der Täter glaubt, eine solche eigene oder fremde Straftat liege vor
- Verdeckungsabsicht (dolus directus ersten Grades) auch dann, wenn der Täter den Tod des Opfers nur billigend in Kauf nimmt?- dolus eventualis reicht dann nicht aus, wenn der Tötungserfolg zur Verdeckung der Tat notwendig ist (anders z.B. beim Indbrandsetzen eines Gebäudes zur Vernichtung von Spuren, wenn der Tod anderer Menschen in Kauf genommen wird
Tags: Ermöglichungsabsicht, Verdeckungabsicht
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010