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In welcher Weise wird ein ermittelter Gewerbeertrag gerundet?
Der Gewerbeertrag ist nach § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG auf volle 100 € abzurunden (Tz. 523).
Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Steuerrecht
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014