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C) Rechtfertigung bei Eingriffen durch Gesetz
I.Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
II. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
1.Art des Schrankenvorbehalts
a) Gesetzesvorbehalt (einfach/qualifiziert)
b) Verfassungsimmanente Schranken (Grundrechte Dritter, sonstige Rechtsgüter von Verfassungsrang)
2. Wahrung des Schrankenvorbehalts
3. Beachtung der Schranken-Schranken
(Verhältnismäßigkeit, Wesensgehaltsgarantie, Verbot des Einzelfallgesetztes, Zitiergebot)
4.ZWE zur materiellen Verfassungsmäßigkeit
III: ZWE Rechtfertigung
II. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
1.Art des Schrankenvorbehalts
a) Gesetzesvorbehalt (einfach/qualifiziert)
b) Verfassungsimmanente Schranken (Grundrechte Dritter, sonstige Rechtsgüter von Verfassungsrang)
2. Wahrung des Schrankenvorbehalts
3. Beachtung der Schranken-Schranken
(Verhältnismäßigkeit, Wesensgehaltsgarantie, Verbot des Einzelfallgesetztes, Zitiergebot)
4.ZWE zur materiellen Verfassungsmäßigkeit
III: ZWE Rechtfertigung