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(P) Unwahrheit des Verdachts i.S.v. § 164 I StGB, wenn der Beschuldigte möglicherweise schuldig (Täter fälscht Beweismittel / sagt falsch aus)?
= objektive Unwahrheit
h.M. (-)
h.L. (+)
Telos: Schutz der Rechtspflege und des Individuums
einerseits werden die Organe der Rechtspflege nicht unnütz beansprucht
andererseits werden auch Schuldige vor ungerechtfertigter Verfolgung geschützt
Wo ist der Schwerpunkt?
h.M. (-)
h.L. (+)
Telos: Schutz der Rechtspflege und des Individuums
einerseits werden die Organe der Rechtspflege nicht unnütz beansprucht
andererseits werden auch Schuldige vor ungerechtfertigter Verfolgung geschützt
Wo ist der Schwerpunkt?
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010