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Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) :
Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein
Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein
In Betrieben wo ein Betriebsrat besteht sind Kündigungen erst wirksam wenn auch der Betriebsrat zugestimmt hat die
Stellungnahmen des Betriebsrates muss innerhalb einer Woche erfolgen bei fristlosen sogar innerhalb von 3 Tagen.
Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung muss der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht die Kündigung durch eine
einstweilige Verfügung ersetzen lassen.
Stellungnahmen des Betriebsrates muss innerhalb einer Woche erfolgen bei fristlosen sogar innerhalb von 3 Tagen.
Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung muss der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht die Kündigung durch eine
einstweilige Verfügung ersetzen lassen.
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Mitarbeiterführung
Thema: Mitarbeiterführung
Veröffentlicht: 08.10.2014