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Können Vertragsbedingungen im Sinne des § 305 I BGB für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sein, wenn es nur zu einer einmaligen Verwendung kommt?
Ja, maßgeblich ist insoweit allein die Absicht des Verwenders.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010