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Ist die Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes für die Instanzgerichte verbindlich?
Nein, der Richter ist nur an das Gesetz, nicht an dessen Auslegung durch die Revisionsgerichte gebunden. Allerdings kommt der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Art tatsächlicher Verbindlichkeit zu, weil sie den Entscheidungen der Instanzgerichte regelmäßig zugrundegelegt wird. Abweichungen von dieser Rechtsprechung begründen unter Umständen einen Anspruch auf Zulassung der Revision.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010