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Gliederung der Verwaltungsorganisation
unmittelbare Verwaltung:
Der Staat wird selbst durch seine Behörden tätig.
mittelbare Verwaltung:
Der Staat wird nicht selbst tätig, sondern übetragt die Verwaltungsaufgaben auf von ihm geschaffene rechtlich verselbstständigte Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen überträgt. auch Gemeinden und Landkreise
Zudem gibt es noch privatrechtliche Organisationen denen die Erledigung bestimmter Verwaltungsaufgaben übertragen worden ist.
Der Staat wird selbst durch seine Behörden tätig.
mittelbare Verwaltung:
Der Staat wird nicht selbst tätig, sondern übetragt die Verwaltungsaufgaben auf von ihm geschaffene rechtlich verselbstständigte Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen überträgt. auch Gemeinden und Landkreise
Zudem gibt es noch privatrechtliche Organisationen denen die Erledigung bestimmter Verwaltungsaufgaben übertragen worden ist.