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Wer ist Grundrechtsträger der Koalitionsfreiheit?
Zunächst alle natürlichen Personen (im Gegensatz zur Vereinigungsfreiheit, die nur für Deutsche gewährleistet ist). Die Koalitionsfreiheit ist ihrem Wesen nach auch auf juristische Personen des Privatrechts anwendbar, die sich zum Beispiel in Arbeitgeberverbänden zusammenschließen. Entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind auch juristische Personen des öffentlichen Rechts Grundrechtsträger, soweit sie Arbeitgeber sind und sich in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinden.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010