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Ist auch ein Arbeitskampf (Streik, Aussperrung) durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt?
Ja, denn nach Art. 9 Abs. 3 Satz 3 GG dürfen sich Maßnahmen nach den Art. 12 a, 35 Abs. 2 und 3, 87 a Abs. 4 und 91 GG nicht gegen (rechtmäßige) Arbeitskämpfe richten. Die rechtliche Substanz dieser - im übrigen selbstverständlichen - Bestimmung liegt in der verfassungsrechtlichen Anerkennung rechtmäßiger Arbeitskämpfe.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010