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Alle Oberthemen / Bauingenieurwesen / Bauwirtschaft / Bauwirtschaft
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.3 Firma, Kaufmannseigenschaft und Kaufmannsrecht

Was versteht man unter folgenden Begriffen:

- Kaufmannseigenschaft
- Kaufmannsrecht
Die Kaufmannseigenschaft
- Laut HGB ist derjenige Kaufmann, der ein Handelsgewerbe (jeder Gewerbebetrieb) betreibt
- Freiberufler besitzen vorerst keine Kaufmannseigenschaft
- Unternehmer können sie als "Kannkaufmann" ins HGB eintragen lassen
- Personen- und Kapitalgesellschaften sind immer Kaufleute ("Formkaufmann)

Kaufmannsrecht
Der Kaufmann bedarf im Gegensatz zu normalen Bürgern weniger Schutz. Dies äußert sich beispielweise dadurch, dass:
- der Kaufmann sich mündlich verbürgen kann
- der Kaufmann seine Ware sofort prüfen und festgestellte Mängel rügen muss
-  wenn der Kaufmann nicht auf ein Angebot antwortet, dies als Annahme desselbigen gilt.
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Karteninfo:
Autor: OZ_Julia
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Bauwirtschaft
Veröffentlicht: 06.03.2010

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