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Objektiv fremdes Geschäft
Ein fremdes Geschäft ist dann gegeben, wenn das Geschäft bereits äußerlich erkennbar zu einer fremden Interessensphäre gehört. Beim objektiv fremden Geschäft wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010