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Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit von Personen, Rechtsgeschäfte wirksam abschließen zu können und somit Rechte zu erwerben und Pflichten einzugehen.
(D.h. nicht automatisch Träger von Rechten und Pflichten wie bei der Rechtsfähigkeit)
Aufgrund unterschiedlicher Einsichtsfähigkeit in die Rechtsfolgen von Willenserklärungen hat der Gesetzgeber 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit vorgesehen.
Geschäftsunfähigkeit
beschränkte Geschäftsfähigkeit
unbeschränkte bzw. volle Geschäftsfähigkeit
(D.h. nicht automatisch Träger von Rechten und Pflichten wie bei der Rechtsfähigkeit)
Aufgrund unterschiedlicher Einsichtsfähigkeit in die Rechtsfolgen von Willenserklärungen hat der Gesetzgeber 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit vorgesehen.
Geschäftsunfähigkeit
beschränkte Geschäftsfähigkeit
unbeschränkte bzw. volle Geschäftsfähigkeit
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010