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Behindertenschutz im ArbR
Zustimmung der Kündigung durch Integrationsamt
- § 85 SGB IX iVm § 134 = Unwirksam ohne
- Unwirksamkeit muss geltendgemacht werden
- gilt auch für eine ausserordentliche Kündigung - § 91 SGB IX
+ muss iVm § 91 V SGB IX gelesen werden
+ ausserordentliche Kündigung auch nach Verstreichen d. 2 Wochenfrist gem. § 91 II SGB IX; AG kann unverzügliche Kündigung gem. § 626 II BGB aussprechen
> unverzüglich 121 BGB - ohne schuldhaftes Zögern
- Ausnahmen in § 90 SGB IX (min. 6 Monate)
- § 85 SGB IX iVm § 134 = Unwirksam ohne
- Unwirksamkeit muss geltendgemacht werden
- gilt auch für eine ausserordentliche Kündigung - § 91 SGB IX
+ muss iVm § 91 V SGB IX gelesen werden
+ ausserordentliche Kündigung auch nach Verstreichen d. 2 Wochenfrist gem. § 91 II SGB IX; AG kann unverzügliche Kündigung gem. § 626 II BGB aussprechen
> unverzüglich 121 BGB - ohne schuldhaftes Zögern
- Ausnahmen in § 90 SGB IX (min. 6 Monate)
Tags: Arbeitsrecht
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