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3.18. Was ist der Unterschied zw. haram li'ainihi und haram lighairihi?
a.Haram li'ainihi: Eigentliche verbotene Handlung, die zur Zerstörung der Religion und der Gesellschaft führen.
b.Haram lighairihi: Verboten, weil es direkt zu einer eigentlichen verbotenen Handlung (aus a) führen kann.
Bsp.: Unzucht treiben gehört zu Kategorie a.
Dass ein Mann allein an einem Ort mit einer fremden Frau ist (khuluwa) kann zu Unzucht führen, und ist deshalb also auch verboten, gehört aber zu Kategorie b.
b.Haram lighairihi: Verboten, weil es direkt zu einer eigentlichen verbotenen Handlung (aus a) führen kann.
Bsp.: Unzucht treiben gehört zu Kategorie a.
Dass ein Mann allein an einem Ort mit einer fremden Frau ist (khuluwa) kann zu Unzucht führen, und ist deshalb also auch verboten, gehört aber zu Kategorie b.
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al fiqh
Thema: Teil 1
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017