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Produkthaftung
versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber dem Endabnehmer, auch wenn kein direkter Kauf
- oder Werkvertrag zwischen beiden Parteien geschlossen worden
ist.
Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger, Versagen der Bremsfunktion bei einem Bürostuhl), können gegenüber dem
Hersteller geltend gemacht werden.
- oder Werkvertrag zwischen beiden Parteien geschlossen worden
ist.
Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger, Versagen der Bremsfunktion bei einem Bürostuhl), können gegenüber dem
Hersteller geltend gemacht werden.
Karteninfo:
Autor: dieHeeli
Oberthema: Absatzwirtschaft
Thema: Absatzwirtschaft
Ort: Unterlüß
Veröffentlicht: 18.05.2015
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