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Prozessfähigkeit in der Verfassungsbeschwerde
MM starre Altersgrenze
hM gleitende Altersgrenze,; einzelfallabhängig vom Beschwerdeführer und vom Beschwerdegegenstand
ansprechen in der Prozessführungsbefugnis
- ist Beschwerdeführer in der Lage prozessuale Handlungen durchzuführen um seine eigene Grundrechtsbetroffenheit darzulegen bzw um sein Grundrecht auszuüben
hM gleitende Altersgrenze,; einzelfallabhängig vom Beschwerdeführer und vom Beschwerdegegenstand
ansprechen in der Prozessführungsbefugnis
- ist Beschwerdeführer in der Lage prozessuale Handlungen durchzuführen um seine eigene Grundrechtsbetroffenheit darzulegen bzw um sein Grundrecht auszuüben
Tags: Verfassungsrecht, Verwaltungsprozessrecht
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