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Art 2 II
körperliche Unversehrtheit/Freiheitsentzug
Schützt biologisch-physische Existenz + körperliche/seelische Befindlichkeit
- Art 2 II begründet Schutzpflicht d Staates
+ Verletzung d Schutzpflicht nur wenn gar keine Maßnahme/ungeeignete/unzulängliche Maßnahmen
+ weiter Spielraum f staatl Maßnahmen (Prärogative)
- Freiheit = körperl Bewegungsunfähigkeit
+ Vorbehalt in Art 104 + Art 2 II 3 + Richtervorbehalt der die Strafe ausspricht (erweiterter Schutz)
Schützt biologisch-physische Existenz + körperliche/seelische Befindlichkeit
- Art 2 II begründet Schutzpflicht d Staates
+ Verletzung d Schutzpflicht nur wenn gar keine Maßnahme/ungeeignete/unzulängliche Maßnahmen
+ weiter Spielraum f staatl Maßnahmen (Prärogative)
- Freiheit = körperl Bewegungsunfähigkeit
+ Vorbehalt in Art 104 + Art 2 II 3 + Richtervorbehalt der die Strafe ausspricht (erweiterter Schutz)
Tags: Verfassungsrecht
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