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Begründetheit Kommunalverfassungsbeschwerde
Formelle Rechtsmäßigkeit
- Zuständigkeit/Form/Verfahren
Materielle Rechtmäßigkeit
- SelbstsverwaltungsR als GrundR der Kommunen
1. Schutzbereich SelbstverwaltungsR
- alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinde (Kurzformel)
2. Eingriff
- muss sich gezielt gegen Gemeinde richten
- finanzielle Bealstung als Folge eines nicht zielgerichteten Gesetzes =/ Eingriff
3. VerfassungsR Rechtfertigung
- Gesetzesvorbehalt (Art 28 II GG/ Art 137 III 2 HV)
+ Schranke/Schranke
+ Wesensgehaltgarantie
> Eigenverantwortliches kraftvolles Handeln d Gem
+ Verhältnismäßigkeit
> legitimes Ziel/Geeignet/Erforderlich/Angemessen
> Kompensationsmodell; soweit Eingriff unvermeidbar kann MitwirkungsR d Gem in höheren Entscheidungsproz diesen kompensieren (=legitimieren)
- Zuständigkeit/Form/Verfahren
Materielle Rechtmäßigkeit
- SelbstsverwaltungsR als GrundR der Kommunen
1. Schutzbereich SelbstverwaltungsR
- alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinde (Kurzformel)
2. Eingriff
- muss sich gezielt gegen Gemeinde richten
- finanzielle Bealstung als Folge eines nicht zielgerichteten Gesetzes =/ Eingriff
3. VerfassungsR Rechtfertigung
- Gesetzesvorbehalt (Art 28 II GG/ Art 137 III 2 HV)
+ Schranke/Schranke
+ Wesensgehaltgarantie
> Eigenverantwortliches kraftvolles Handeln d Gem
+ Verhältnismäßigkeit
> legitimes Ziel/Geeignet/Erforderlich/Angemessen
> Kompensationsmodell; soweit Eingriff unvermeidbar kann MitwirkungsR d Gem in höheren Entscheidungsproz diesen kompensieren (=legitimieren)
Tags: Kommunalrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
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