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In welchen Fällen zählt die entrichtete Vorsteuer zu den Anschaffungskosten?
Entrichtete Vorsteuerbeträge sind nach § 9b Abs. 1 EStG immer dann als Anschaffungskosten zu erfassen, wenn bzw. soweit der Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (Tz. 238).
Tags: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Jahresabschluss
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=513881_0004&sprungmarke=RZ_238&starter=lernkarten_cc
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Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Jahresabschluss
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014