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Schema Begründetheit RMK Weisungen (Bund->Land)
1. Rechtsgrundlage - Art 83 ff GG
- Grundsatz = Art 84
- Ausnahme = Art. 85 iVm Art 90 II GG
2. formelle RMK
a) zuständiges Organ
b) Verfahren
- bundesfreundliches Verhalten (ggü Bund-Länderverbund)
- Bundesstaatsprinzip (Art. 20 GG)
- Rücksichtnahme beider Partner in Anbetracht der Verbindung
- rechtliches Gehör
- keine Formvorschriften
3. Materielle RMK
a) Gebot der Weisungsklarheit (kann auch in formelle RMK)
- deutlich & bestimmt
b) Einhaltung d Grenzen der Verwkompetenz
- Bund darf nur Weisungen im Rahmen seiner Kompetenzen erteilen
c) inhaltliche RMK als V'ss (str)
- (-) weil Auftragsverwaltung; Land hat keine Sachkompetenz es sei denn offensichtlich rechtswidrig/rechtsstaatsfeindlich
- (+) bei eigener Angelegenheit???
- Grundsatz = Art 84
- Ausnahme = Art. 85 iVm Art 90 II GG
2. formelle RMK
a) zuständiges Organ
b) Verfahren
- bundesfreundliches Verhalten (ggü Bund-Länderverbund)
- Bundesstaatsprinzip (Art. 20 GG)
- Rücksichtnahme beider Partner in Anbetracht der Verbindung
- rechtliches Gehör
- keine Formvorschriften
3. Materielle RMK
a) Gebot der Weisungsklarheit (kann auch in formelle RMK)
- deutlich & bestimmt
b) Einhaltung d Grenzen der Verwkompetenz
- Bund darf nur Weisungen im Rahmen seiner Kompetenzen erteilen
c) inhaltliche RMK als V'ss (str)
- (-) weil Auftragsverwaltung; Land hat keine Sachkompetenz es sei denn offensichtlich rechtswidrig/rechtsstaatsfeindlich
- (+) bei eigener Angelegenheit???
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
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