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Wann ist eine außerordentliche Kündigung zulässig?
Außerordentliche Kündigung bei wichtigen Grund unter Einhaltung der Kündigungsfrist. (2 Wochen)
§626, BGB - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§626, BGB - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
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Quelle: §626, BGB
Quelle: §626, BGB
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016