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Abgrenzung Umsatzsteuer
Allg. Verkehrsteuer
Antwort
Antwort
- Anknüpfung an entgeltlichen Leistungsaustausch
- Besteuerung jedweden Leistungsaustauschs (losgelöst von Art der Lieferung o. sonstigen Leistungen)
- intendierte Abwälzung --> wirtschaftl. eher Preisanhebungswirkung
- Orientierung proportional zum Entgeld
- keine einheitliche oder zahlenmäßige Begrenzung der Besteuerungsfälle
- Loslösung des Kreises der Steuerträger von persönlichen Eigenschaften (Ausnahme des mit der Übernachtung verfolgten Zwecks)