CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Hol' Dir diese Lernkarten, lerne & bestehe Prüfungen. Kostenlos! Auch auf iPhone/Android!

E-Mail eingeben: und Kartensatz kostenlos importieren.  
Und Los!
Alle Oberthemen / Versicherungswesen / Krankenversicherung

Krankenversicherung gesetzlich und privat (10 Karten)

Sag Danke
1
Kartenlink
0
Wer sind die Versicherten in der GKV ?
- Versicherungspflichtige Arbeitnehmer (Jahresarbeitsentgeltgrenze ist zu beachten)

- geringfügig/ kurzfristig Beschäftigte

- Familienversicherung

- Versicherungsmöglichkeit für Selbstständige

- auch die Leute, die über der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdienen (2010 : 49950 Euro) können freiwillig in der  GKV versichert bleiben.
2
Kartenlink
0
Was versteht man unter Gesameinkommen ?
= ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts.

Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
3
Kartenlink
0
Was beinhaltet die Familienversicherung ?(GKV)
- Mitversichert gelten der Ehegatten, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sowie die Kinder von familienversicherten Kindern.


- der Ehegatte und die Kinder dürfen hauptberuflich nicht erwerbstätig sein bzw. darf das zulässige Gesamteinkommen von 400, 00 Euro nicht überschritten werden.


Die Mitversicherung von Kindern:

- erstmal bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres bzw. bis zum 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist.

-die Verlängerung kann bis zum 25. Lebensjahr erfolgen (durch Schulausbildung/freiwilliges soziales Jahr)

Ohne Altersgrenze wenn es sich um einen behinderten Menschen handelt, der nicht selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann.

- als Kinder gelten auch: Stiefkinder/ Enkelkinder und Pflegekinder.
4
Kartenlink
0
Was ist die Jahresarbeitsentgeltgreze ?
-Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.

-Die Versicherungsfreiheit setzt jedoch erst ein, wenn das Arbeitsentgelt die JAEG in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat.

-Die JAEG wird jährlich an die allgemeine Entwicklung der Arbeitsentgelte angepasst.

- Auch für Berufseinsteiger, die zum Beispiel vom Studium direkt in einen gut bezahlten Beruf wechseln, gibt es keine Ausnahme. Sofern sie Angestellte sind, besteht eine Mindeswartezeit von 3 Jahren, so dass im 4. Berufsjahr der früheste Wechsel in die PKV  möglich ist !!!
5
Kartenlink
0
Wie ist der Geltungsbereich in der GKV definiert ?
- der Geltungsbereich in der GKV gilt innerhalb der EU-Staaten- jedoch gelten die dort gültigen Gesetze/Regelungen.


- Rücktransportkosten- werden auch wenn medizinisch notwendig- nicht von der Krankenkasse ersetzt.
6
Kartenlink
0
Welche Kosten übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung ?
-  bei akut auftretenden Schmerzen übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die notwendigen Behandlungskosten.


- schmerzstillende Zahnbehandlungskosten werden ebenfalls ersetzt.

- Rücktransportkosten werden übernommen.

- Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist daher empfehlenswert für GKV-Mitglieder !
7
Kartenlink
0
Bitte erläutere den Begriff Wartezeiten in der PKV ?
Die Private Krankenversicherung leistet nicht sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages.

In der PKV gibt es Wartezeiten.
Die Gliederung erfolgt in die allgemeine und die besondere Wartezeit.

Unter die Besondere Wartezeit entfallen folgende Leistungspunkte:
* Entbindung
* Pyschotherapie
*Zahnbehandlungen
* Zahnersatz
*Kieferorthopädie


- Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate
- die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate
8
Kartenlink
0
Bitte erläutere die Folgen bei Nichtzahlung der Erstprämie in der PKV !
- gemäß den Besonderen Vereinbarung in der PKV , muss der VR in der Krankenkostenvollversicherung  leisten, auch wenn der VN die Erstprämie nicht gezahlt hat.

9
Kartenlink
0
Bitte erläutere die Vertragsauswirkungen bei Nichtzahlung der Folgeprämie in der PKV !
- gemäß den Besonderen Vereinbarungen in der PKV haftet der VR ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen/ Schmerzzuständen nötig sind.

- auch für notwendige Maßnahmen in  der Schwangerschaft und Mutterschaft haftet der VR.

- werden die Beiträge plus die anfallenden Kosten nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens vollständig bezahlt, so wird das Ruhen der Versicherung im Basistarif fortgesetzt.
10
Kartenlink
0
Bitte erläutere die Absicherung eines Selbstständigen !
-  der Selbstständige hat die Wahlmöglichkeit.

- er/sie kann freiwillig über die GKV versichert bleiben

- oder er sichert sich über die PKV ab,

- Als Berechnungsgrundlage in der GKV gelten die gesamten Einnahmen auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden hinzu gezählt.


Kartensatzinfo:
Autor: sabrinavdv
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Krankenversicherung
Schule / Uni: BWV Düsseldorf
Ort: düsseldorf
Veröffentlicht: 13.03.2010
 
Schlagwörter Karten:
Alle Karten (10)
keine Schlagwörter
Missbrauch melden

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English